Wenn du dich bei der SVA als Selbständig Erwerbende angemeldet hast (den Blogbeitrag zur SVA findest du hier), liegt ein wichtiger Schritt hinter dir. Wenn du aber selbständig bist, musst du dich auch selbständig um deine Buchhaltung, Steuern und Versicherungen kümmern. Was du beachten musst, zeigen wir dir in diesem Blogbeitrag.
Buchhaltung
Als Selbständiger hast du eine Aufzeichnungspflicht. Das heisst, du musst für die Steuerbehörde Belege über sämtliche Einnahmen und Ausgaben geordnet aufbewahren. Der Gewinn deiner Einzelfirma gilt als Einkommen.
Wenn dein Umsatz weniger als CHF 500’000 beträgt, muss du nur eine „Milchbüchleinrechnung“ führen. Dies ist eine vereinfachte Form der Buchhaltung, die nur die Einnahmen, Ausgaben und deine Vermögensanlage umfasst.
Steuern
Bei deiner Steuererklärung befindet sich ein Zusatzblatt „Einkommen aus selbstständigem Erwerb“ welches auszufüllen ist. Relevant dafür ist die Buchhaltung bzw. die „Milchbüchleinrechnung“. Als Beleg legst du der Steuererklärung den Auszug der Buchhaltung und des Privatkontos bei.
Sozialversicherungen und sonstige Versicherungen
Im Angestelltenverhältnis tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge für AHV, ALV; IV und EO je zur Hälfte. Als selbstständig Erwerbender musst du die ganzen Beiträge selbst tragen. Der AHV, IV und EO Beitrag beträgt 9.95%. Bei einem Jahreseinkommen von weniger als CHF 9’500.- musst du nur den pauschalen Mindestbetrag von CHF 496.- zahlen. Den ausführlichen Blogbeitrag zur SVA findest du hier.
Als selbständig Erwerbender bist du nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert! Eine Arbeitslosenversicherung (ALV) ist für selbständige Erwerbende nur in ganz speziellen Fällen vorgesehen. Das kommt daher, dass man laut der ALV nicht gleichzeitig selbständig und arbeitslos sein kann. Hier findest du noch mehr Informationen dazu.
Auch bist du nicht automatisch gegen Unfall versichert. Schliesse bei deiner Krankenkasse den Unfall (Berufs- und Nichtberufsunfall) mit ein. Somit sind die Kosten für Arzt, Spital, Medikamente etc. gedeckt. Ein allfälliger Lohnausfall infolge Unfall oder auch Krankheit kann man mit einer Taggeldversicherung abdecken.
Als selbständig Erwerbender musst du dich selbst um deine Vorsorge kümmern. Der Anschluss an eine Pensionskasse (2.Säule) ist in der Regel nicht möglich. Entsprechend ist die 3. Säule (freie Vorsorge) umso wichtiger. Da versicherst du dich gegen die Folgen von Erwerbsunfähigkeit, Todesfall und sorgst für dein Alter vor.
Sei dir bewusst, dass du für Schäden an Dritten aus deiner Selbständigkeit heraus mit deinem Geschäfts- und Privatvermögen haftest. Wenn du zum Beispiel bei einem Fotoshooting etwas bei der Location beschädigst, oder eine Person über ein Kabel von dir stolpert und sich dabei verletzt, haftest du für den Schaden. Eine Betriebshaftpflicht solltest du deshalb in jedem Fall abschliessen.
Eine Sachversicherung für dein Equipment (hochwertige Kameras, Laptops etc.) ist ebenfalls zu prüfen.
Verletzt du das Urheberrecht oder bestreitet ein Kunde deine Forderung? Bei einer Streitigkeit mit einem Kunden oder Lieferanten hilft dir eine Rechtsschutzversicherung. Dies berät dich, stellt dir einen Anwalt zur Seite und übernimmt die Gerichts- und andere Kosten.
Falls bei dir Fragen rund um das Thema Selbständigkeit entstehen, kannst du dich gerne bei uns melden.
Gut zu wissen: Wir empfehlen dir, dich umfassend von deiner Versicherungsgesellschaft beraten zu lassen.
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