Einzelunternehmen: Was muss ich beachten?

Wenn du dich für die Selbständigkeit entscheidest, dann stehst du auch vor der Entscheidung, ob du gleich ein Unternehmen gründen willst. Falls du diesen Weg gehen willst, ist das Einzelunternehmen für dich als Content Creator die beste Wahl. Dieser Blogbeitrag zeigt dir, worauf du dich achten musst, auf dem Weg zu deinem eigenen Einzelunternehmen.

 

Die folgenden Schritte zeigen dir, wie du vorgehen musst wenn du ein Einzelunternehmen gründen möchtest:

 

Firmennamen festlegen
Als Einzelunternehmen muss der Firmenname deinen Familiennamen beinhalten (Bei einer GmbH oder AG, kann der Name auch ein Fantasiename sein). Ob der Name schon besetzt ist, erfährst du im zentralen Firmenindex unter http://zefix.admin.ch.

Keine Sorge, mit dem Künstlernamen auf Social Media hat das nichts zu tun. Wichtig ist nur, dass du bei der Rechnungsstellung mit dem Firmennamen abrechnest.

 

Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse (hier geht es zum ausführlichen Blogbeitrag)
Die Anmeldung erfolgt bei der Ausgleichskasse des Kantons, in welchem dein Geschäftssitz ist. Wenn du kein separates Büro hast, ist dies dein Wohnort. Die jeweilige Ausgleichskasse klärt ab, ob man als selbständig im Sinne des Sozialversicherungsrechts gilt oder nicht. Die entsprechenden Anmeldeformulare sind via Google z.B. mit dem Suchbegriff „Anmeldung Einzelfirma Ausgleichskasse (Kanton)“ einfach zu finden.

 

Anmeldung beim Handelsregisteramt
Die Anmeldung ist obligatorisch, sobald deine jährlichen Einnahmen CHF 100’000.-übersteigen. Dann wird man auch buchführungs- und mehrwertsteuerpflichtig, was bedeutet, dass du eine Buchhaltung führen musst.

 

 


Hilfreiche Links:
https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/firmengruendung.html
https://www.ch.ch/de/berufliche-selbstandigkeit/
https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/uebersicht-rechtsformen/einzelunternehmen.html#1430253143