Einkommen nicht zu versteuern ist Schwarzarbeit.

Wenn man als Content Creator (Influencer, Blogger, Instagramer, YouTuber) in der Schweiz eine gewisse Reichweite aufgebaut hat, werden Anfragen von Unternehmen immer häufiger.  Zu Beginn werden meist nur Produkte gratis zur Verfügung gestellt, doch schnell folgen die ersten bezahlten Kooperationen. 

Was die wenigsten wissen: Bereits ab einem kleinen Nebeneinkommen von CHF 2’300.- pro Kalenderjahr, muss man sich bei der Ausgleichskasse (SVA) als selbstständig Erwerbender anmelden. Ausserdem ist dieses Nebeneinkommen zu versteuern. Alles andere gilt als Schwarzarbeit.

 

Hier kannst du den Betrag für deinen Wohnkanton nachschauen.

 

Wie du siehst ist das Thema sehr wichtig. Da wir wissen wie komplex die Bürokratie in der Schweiz sein kann, zeigt dir dieser Blogbeitrag, worauf du dich achten musst, auf dem Weg zur Selbstständigkeit.

Flussdiagramm_SVA_V2

 

So meldest du dich bei der SVA an

Die SVA ist das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen. Das heisst, sie erhebt AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung), EO (Erwerbsersatzordnung) und weitere Versicherungen. Jeder Kanton besitzt eine eigene SVA und unterschiedliche Beitragssätze. Wenn du dich als Selbständig Erwerbende Person bei der SVA anmeldest, bezahlst du je nach Grösse deines Erwerbseinkommen einen Beitrag an die AHV, IV und EO und einen prozentualen Anteil an die Familienzulagen.

 

Sobald du mit deiner Arbeit als Content Creator mehr als CHF 2’300.- (in Zürich) verdienst, musst du dich bei der SVA anmelden. Wie du vorgehen musst, zeigen die untenstehenden Schritte:

 

In 3 Schritten zur Selbstständigkeit

 

1. Wähle eine Rechtsform
Wenn du dich als Content Creator selbständig melden willst, ist zu Beginn die Einzelfirma die beste Wahl, denn hierzu braucht es keinerlei Startkapital. Zudem musst du dich erst ab CHF 100’000 Jahresumsatz im Handelsregister eintragen lassen. Hier und hier findest mehr Informationen zur Einzelfirma.

 

2. Firmenname festlegen

Als Einzelunternehmen muss der Firmenname deinen Familiennamen beinhalten (Bei einer GmbH oder AG, kann der Name auch ein Fantasiename sein). Ob der Name schon besetzt ist, erfährst du im zentralen Firmenindex unter http://zefix.admin.ch.

Keine Sorge, mit dem Künstlernamen auf Social Media hat das nichts zu tun. Wichtig ist nur, dass du bei der Rechnungsstellung mit dem Firmennamen abrechnest.

 

3. Melde dich bei der SVA an

Hole dir dazu das Anmeldeformular im Netz. Ganz einfach bei Google SVA Formular und deinen Kanton eingeben. Hier findest du das des Kantons Zürich

 

  • Fülle das Formular aus und lege alle verlangten Dokumente bei
    • Bankauszug mit Zahlungseingängen von Kooperationen seit Jahresbeginn ausdrucken bzw. Rechnungen beilegen, die du gestellt hast.
    • Alternativ falls du noch keine Rechnungen gestellt hast: Kopien von Offerten oder erhaltenen Auftragsbestätigungen / Verträgen für noch nicht vergütete Kooperationen.
    • Werbeunterlagen beilegen / angeben (Blog, Instagram-Profil, etc.) Ist ein Amt: Vielleicht einfach ein Bild vom Instagram-Feed ausdrucken. 😉
    • Mietvertrag für eigenes Büro, Nachweis für Investitionen (Film- /Kamera-Equipment) falls vorhanden
  • Unterschreiben und abschicken!

 

Die Bearbeitung deines Antrags dauert meistens einige Wochen. Wenn du Fragen zur Selbständigkeit hast, kannst du dich gerne bei uns melden.

 

Was passiert danach?

Sobald du Selbstständig bist, hast du Aufzeichnungspflicht. Das heisst, du musst für die Steuerbehörde Belege über sämtliche Einnahmen und Ausgaben geordnet aufbewahren. Zudem musst dich um deine Versicherungen kümmern. Wie das geht, erfährst du Schritt für Schritt in diesem Beitrag.

 

Gut zu wissen: Wie oben erwähnt ist einen Handelsregistereintrag für eine Einzelfirma erst ab einem Umsatz von CHF 100’000.- pro Kalenderjahr obligatorisch. Wenn du möchtest, kannst du dich aber vorher schon eintragen lassen. Einen Eintrag ist aber kostenpflichtig. Dafür ist dein Firmenname «geschützt».

 

Gut zu wissen: Mehrwertsteuerpflichtig bist du erst ab einem Umsatz von CHF 100’000 pro Kalenderjahr. Vorher bist du von der Mehrwertsteuer befreit.

 


 

Quellen:

https://www.hrtoday.ch/de/article/nebenbeschaeftigungen-%E2%80%93-was-ist-erlaubt

https://www.ch.ch/de/mehrwertsteuerpflicht/

https://www.ahv-iv.ch/de/Kontakte/Kantonale-Ausgleichskassen#zh-zurich–5475

https://www.svazurich.ch/internet/de/home/produkte/ahv/beitragspflicht/selbstaendigerwerbende.html

https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/firmengruendung/erste-schritte/selbstaendigkeit-schweiz-leitfaden.html

https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/firmengruendung/auswahl-rechtsform/einzelfirma.html

https://www.ktipp.ch/artikel/d/einzelfirma-im-nebenjob-so-wirds-gemacht/

https://www.svazurich.ch/pdf/024.001.pdf